EU-Generalanwältin: Einbetten von Inline-Inhalten erfordert die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers
Websites, die ihre eigenen Inhalte produzieren und veröffentlichen, müssen sich normalerweise wenig um das Urheberrecht kümmern, aber für diejenigen, die ursprünglich anderswo veröffentlichte Inhalte verwenden, ist das Leben komplizierter. In einigen wenigen seltenen Fällen können Urheberrechtsstreitigkeiten nicht sofort von lokalen Gerichten in der EU beigelegt werden, so dass sie zur Klärung an das oberste Gericht …